Home  »  Meldung vom 03.08.2026  »  Marke PIONIZER.AI von Oliver Ratzesberger

Wortmarke PIONIZER.AI von Oliver Ratzesberger - ... WIPO-1932282


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 01.07.2026

Details zur Marke PIONIZER.AI

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

PIONIZER.AI

Eintrag ins Markenregister

01.07.2026

Hinterlegungs­datum

01.07.2026

Ablauf Schutzfrist

01.07.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Oliver Ratzesberger
Edlbach 139
A-4580 Windischgarsten AT
 

Vertreter

ANWÄLTE BURGER UND PARTNER RECHTSANWALT GMBH
Rosenauerweg 16
A-4580 Windischgarsten AT

Zusammenfassung zum Markeneintrag PIONIZER.AI

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1932282 gehört zu der Wortmarke «PIONIZER.AI» von Oliver Ratzesberger. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Februar 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1932282 gehört dem Inhaber Oliver Ratzesberger Edlbach 139, A-4580 Windischgarsten AT. Oliver Ratzesberger wird vertreten durch ANWÄLTE BURGER UND PARTNER RECHTSANWALT GMBH Rosenauerweg 16, A-4580 Windischgarsten AT.


Marke PIONIZER.AI mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke PIONIZER.AI, eingetragen durch Oliver Ratzesberger, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.