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Wortmarke AlgoView von Alexander Kutzer - Markeneintrag Nr. WIPO-1930257


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.06.2026

Details zur Marke AlgoView

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

AlgoView

Eintrag ins Markenregister

11.06.2026

Hinterlegungs­datum

11.06.2026

Ablauf Schutzfrist

11.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Alexander Kutzer
Höchsterstraße 41
A-6850 Dornbirn AT
 

Vertreter

Torggler&Hofmann Patentanwälte GmbH & Co KG
Hörnlingerstraße 3
A-6830 Rankweil AT

Zusammenfassung zum Markeneintrag AlgoView

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1930257 gehört zu der Wortmarke «AlgoView» von Alexander Kutzer. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Januar 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1930257 gehört dem Inhaber Alexander Kutzer Höchsterstraße 41, A-6850 Dornbirn AT. Alexander Kutzer wird vertreten durch Torggler&Hofmann Patentanwälte GmbH & Co KG Hörnlingerstraße 3, A-6830 Rankweil AT.


Marke AlgoView mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke AlgoView, eingetragen durch Alexander Kutzer, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.