Home  »  Meldung vom 13.07.2026  »  Marke QUEEN SEIKO von SEIKO GROUP KABUSHIKI KAISHA (trading as SEIKO GROUP CORPORATION)

Wortmarke QUEEN SEIKO von SEIKO GROUP KABUSHIKI KAISHA ... WIPO-1929483


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.06.2026

Details zur Marke QUEEN SEIKO

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

QUEEN SEIKO

Eintrag ins Markenregister

15.06.2026

Hinterlegungs­datum

15.06.2026

Ablauf Schutzfrist

15.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

14

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

SEIKO GROUP KABUSHIKI KAISHA (trading as SEIKO GROUP CORPORATION)
5-11, Ginza 4-chome, Chuo-ku
Tokyo 104-8110 JP

Zusammenfassung zum Markeneintrag QUEEN SEIKO

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1929483 gehört zu der Wortmarke «QUEEN SEIKO» von SEIKO GROUP KABUSHIKI KAISHA (trading as SEIKO GROUP CORPORATION). Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Januar 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1929483 gehört dem Inhaber SEIKO GROUP KABUSHIKI KAISHA (trading as SEIKO GROUP CORPORATION) 5-11, Ginza 4-chome, Chuo-ku, Tokyo 104-8110 JP. Der Inhaber SEIKO GROUP KABUSHIKI KAISHA (trading as SEIKO GROUP CORPORATION) hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke QUEEN SEIKO mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke QUEEN SEIKO, eingetragen durch SEIKO GROUP KABUSHIKI KAISHA (trading as SEIKO GROUP CORPORATION), basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.