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Wortmarke DUOQUICK von Essity Hygiene and Health Aktiebolag ... WIPO-1917862


Land des Markeninhabers: Schweden  SE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 17.04.2026

Details zur Marke DUOQUICK

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

DUOQUICK

Eintrag ins Markenregister

17.04.2026

Hinterlegungs­datum

17.04.2026

Ablauf Schutzfrist

17.04.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Essity Hygiene and Health Aktiebolag
Mölndals bro 2
405 03 Göteborg SE
 

Vertreter

Prinz & Partner mbB Patent- und Rechtsanwälte
Rundfunkplatz 2
80335 München DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag DUOQUICK

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1917862 gehört zu der Wortmarke «DUOQUICK» von Essity Hygiene and Health Aktiebolag. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. November 1975 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1917862 gehört dem Inhaber Essity Hygiene and Health Aktiebolag Mölndals bro 2, 405 03 Göteborg SE. Essity Hygiene and Health Aktiebolag wird vertreten durch Prinz & Partner mbB Patent- und Rechtsanwälte Rundfunkplatz 2, 80335 München DE.


Marke DUOQUICK mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DUOQUICK, eingetragen durch Essity Hygiene and Health Aktiebolag, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.