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Wortmarke SPUREº24 von Neill David WATSON - Markeneintrag ... WIPO-1917165


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 31.03.2026

Details zur Marke SPUREº24

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

SPUREº24

Eintrag ins Markenregister

31.03.2026

Hinterlegungs­datum

31.03.2026

Ablauf Schutzfrist

31.03.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Neill David WATSON
93 Tabernacle Street
London EC2A 4BA GB
 

Vertreter

Mark Baldwin
Firebird IP, 27 Old Gloucester Street
London WC1N 3AX GB

Zusammenfassung zum Markeneintrag SPUREº24

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1917165 gehört zu der Wortmarke «SPUREº24» von Neill David WATSON. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Oktober 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1917165 gehört dem Inhaber Neill David WATSON 93 Tabernacle Street, London EC2A 4BA GB. Neill David WATSON wird vertreten durch Mark Baldwin Firebird IP, 27 Old Gloucester Street, London WC1N 3AX GB.


Marke SPUREº24 mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SPUREº24, eingetragen durch Neill David WATSON, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.