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Wortmarke VETGUARDIAN PLUS von Zomedica Inc. - ... WIPO-1912710


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.03.2026

Details zur Marke VETGUARDIAN PLUS

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

VETGUARDIAN PLUS

Eintrag ins Markenregister

16.03.2026

Hinterlegungs­datum

16.03.2026

Ablauf Schutzfrist

16.03.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Zomedica Inc.
1101 Technology Drive, Suite 100
48108 Ann Arbor MI US
 

Vertreter

Jeffrey S. Standley Standley Law Group LLP
6300 Riverside Drive
43017 Dublin OH US

Zusammenfassung zum Markeneintrag VETGUARDIAN PLUS

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1912710 gehört zu der Wortmarke «VETGUARDIAN PLUS» von Zomedica Inc.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1912710 gehört dem Inhaber Zomedica Inc. 1101 Technology Drive, Suite 100, 48108 Ann Arbor MI US. Zomedica Inc. wird vertreten durch Jeffrey S. Standley Standley Law Group LLP 6300 Riverside Drive, 43017 Dublin OH US.


Marke VETGUARDIAN PLUS mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VETGUARDIAN PLUS, eingetragen durch Zomedica Inc., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.