Home  »  Meldung vom 15.04.2026  »  Marke FAYENDRA von ABDALLAH OSAMA FAYED

Bildmarke FAYENDRA von ABDALLAH OSAMA FAYED - Markeneintrag ... WIPO-1905442


Land des Markeninhabers: Vereinigte Arabische Emirate  AE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 09.10.2025

Details zur Marke FAYENDRA

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

FAYENDRA

Eintrag ins Markenregister

09.10.2025

Hinterlegungs­datum

09.10.2025

Ablauf Schutzfrist

09.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

14

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

ABDALLAH OSAMA FAYED
Unit 1306, ShamsMeera 3, Al Reem Island
Abu Dhabi AE

Zusammenfassung zum Markeneintrag FAYENDRA

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1905442 gehört zu der Bildmarke «FAYENDRA» von ABDALLAH OSAMA FAYED. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Oktober 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1905442 gehört dem Inhaber ABDALLAH OSAMA FAYED Unit 1306, ShamsMeera 3, Al Reem Island, Abu Dhabi AE. Der Inhaber ABDALLAH OSAMA FAYED hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke FAYENDRA mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FAYENDRA, eingetragen durch ABDALLAH OSAMA FAYED, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.