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LAND OF THE ALPS AGRARMARKT AUSTRIA (WIPO-1905376)


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.12.2025

Details zur Marke LAND OF THE ALPS AGRARMARKT AUSTRIA

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

LAND OF THE ALPS AGRARMARKT AUSTRIA

Eintrag ins Markenregister

18.12.2025

Hinterlegungs­datum

18.12.2025

Ablauf Schutzfrist

18.12.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30, 31, 35

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH
Dresdner Straße 68a
A-1200 Wien AT

Zusammenfassung zum Markeneintrag LAND OF THE ALPS AGRARMARKT AUSTRIA

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1905376 gehört zu der Bildmarke «LAND OF THE ALPS AGRARMARKT AUSTRIA» von Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Januar 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1905376 gehört dem Inhaber Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH Dresdner Straße 68a, A-1200 Wien AT. Der Inhaber Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke LAND OF THE ALPS AGRARMARKT AUSTRIA mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke LAND OF THE ALPS AGRARMARKT AUSTRIA, eingetragen durch Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.