Home  »  Meldung vom 01.04.2026  »  Marke AVACURA von Andreas Schachulski

Wortmarke AVACURA von Andreas Schachulski - Markeneintrag ... WIPO-1902881


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Appenzell Ausserrhoden  AR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.09.2025

Details zur Marke AVACURA

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

AVACURA

Eintrag ins Markenregister

11.09.2025

Hinterlegungs­datum

11.09.2025

Ablauf Schutzfrist

11.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 11, 44

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Andreas Schachulski
Hauptstr. 21
9053 Teufen CH
 

Vertreter

Rechtsanwälte Lintl, Renger Partnerschaft mbB
Nymphenburger Str. 20a
80335 München DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag AVACURA

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1902881 gehört zu der Wortmarke «AVACURA» von Andreas Schachulski. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1902881 gehört dem Inhaber Andreas Schachulski Hauptstr. 21, 9053 Teufen CH. Andreas Schachulski wird vertreten durch Rechtsanwälte Lintl, Renger Partnerschaft mbB Nymphenburger Str. 20a, 80335 München DE.


Marke AVACURA mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AVACURA, eingetragen durch Andreas Schachulski, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.