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Wortmarke AVENTUS von THE WESTAIM CORPORATION - ... WIPO-1895602


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.11.2025

Details zur Marke AVENTUS

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

AVENTUS

Eintrag ins Markenregister

10.11.2025

Hinterlegungs­datum

10.11.2025

Ablauf Schutzfrist

10.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

THE WESTAIM CORPORATION
405 Lexington Avenue 59th Floor
10174 New York NY US
 

Vertreter

Austin Padgett Troutman Pepper Locke LLP
600 Peachtree Street NE, Suite 3000
30308 Atlanta GA US

Zusammenfassung zum Markeneintrag AVENTUS

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1895602 gehört zu der Wortmarke «AVENTUS» von THE WESTAIM CORPORATION. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. März 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1895602 gehört dem Inhaber THE WESTAIM CORPORATION 405 Lexington Avenue 59th Floor, 10174 New York NY US. THE WESTAIM CORPORATION wird vertreten durch Austin Padgett Troutman Pepper Locke LLP 600 Peachtree Street NE, Suite 3000, 30308 Atlanta GA US.


Marke AVENTUS mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke AVENTUS, eingetragen durch THE WESTAIM CORPORATION, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.