Home  »  Meldung vom 19.06.2026  »  Marke BIOLOX MATERIAL MATTERS von CeramTec GmbH

BIOLOX MATERIAL MATTERS (WIPO-1894943)


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.09.2025

Details zur Marke BIOLOX MATERIAL MATTERS

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

BIOLOX MATERIAL MATTERS

Eintrag ins Markenregister

30.09.2025

Hinterlegungs­datum

30.09.2025

Ablauf Schutzfrist

30.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 9, 10, 35, 41, 42, 44

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

CeramTec GmbH
CeramTec-Platz 1-9
73207 Plochingen DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag BIOLOX MATERIAL MATTERS

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1894943 gehört zu der Bildmarke «BIOLOX MATERIAL MATTERS» von CeramTec GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Dezember 1995 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1894943 gehört dem Inhaber CeramTec GmbH CeramTec-Platz 1-9, 73207 Plochingen DE. Der Inhaber CeramTec GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BIOLOX MATERIAL MATTERS mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke BIOLOX MATERIAL MATTERS, eingetragen durch CeramTec GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.