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Bildmarke BAM ESPRESSO von ENTRETAZAS BARCELONA, S.L. - ... WIPO-1894246


Land des Markeninhabers: Spanien  ES (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 17.08.2025

Details zur Marke BAM ESPRESSO

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

BAM ESPRESSO

Eintrag ins Markenregister

17.08.2025

Hinterlegungs­datum

17.08.2025

Ablauf Schutzfrist

17.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 11, 21

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

ENTRETAZAS BARCELONA, S.L.
Avda. Trescientos Cuatro, 32
E-08860 Castelldefels ES
 

Vertreter

Elisabet Torner Lasalle
Pau Claris, 108 1º 1ª
E-08009 Barcelona ES

Zusammenfassung zum Markeneintrag BAM ESPRESSO

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1894246 gehört zu der Bildmarke «BAM ESPRESSO» von ENTRETAZAS BARCELONA, S.L.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Januar 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1894246 gehört dem Inhaber ENTRETAZAS BARCELONA, S.L. Avda. Trescientos Cuatro, 32, E-08860 Castelldefels ES. ENTRETAZAS BARCELONA, S.L. wird vertreten durch Elisabet Torner Lasalle Pau Claris, 108 1º 1ª, E-08009 Barcelona ES.


Marke BAM ESPRESSO mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke BAM ESPRESSO, eingetragen durch ENTRETAZAS BARCELONA, S.L., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.