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Wortmarke 360 Hire von Curato Holding AG - Markeneintrag Nr. WIPO-1893501


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.11.2025

Details zur Marke 360 Hire

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

360 Hire

Eintrag ins Markenregister

27.11.2025

Hinterlegungs­datum

27.11.2025

Ablauf Schutzfrist

27.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Curato Holding AG
Schiessstraße 47-49
40549 Düsseldorf DE
 

Vertreter

Moser Götze & Partner Patentanwälte mbB
Paul-Klinger-Str. 9
45127 Essen DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag 360 Hire

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1893501 gehört zu der Wortmarke «360 Hire» von Curato Holding AG. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Dezember 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1893501 gehört dem Inhaber Curato Holding AG Schiessstraße 47-49, 40549 Düsseldorf DE. Curato Holding AG wird vertreten durch Moser Götze & Partner Patentanwälte mbB Paul-Klinger-Str. 9, 45127 Essen DE.


Marke 360 Hire mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke 360 Hire, eingetragen durch Curato Holding AG, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.