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Bildmarke BREDGE von KOKUSAI ELECTRIC CORPORATION - ... WIPO-1890670


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 25.09.2025

Details zur Marke BREDGE

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

BREDGE

Eintrag ins Markenregister

25.09.2025

Hinterlegungs­datum

25.09.2025

Ablauf Schutzfrist

25.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 37

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

KOKUSAI ELECTRIC CORPORATION
3-4, Kanda Kaji-cho, Chiyoda-ku
Tokyo 101-0045 JP
 

Vertreter

Dai-ichi International Patent Office, P.C.
8-2, Kanda-sudacho 2-chome, Chiyoda-ku
Tokyo 101-0041 JP

Zusammenfassung zum Markeneintrag BREDGE

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1890670 gehört zu der Bildmarke «BREDGE» von KOKUSAI ELECTRIC CORPORATION. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Juli 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1890670 gehört dem Inhaber KOKUSAI ELECTRIC CORPORATION 3-4, Kanda Kaji-cho, Chiyoda-ku, Tokyo 101-0045 JP. KOKUSAI ELECTRIC CORPORATION wird vertreten durch Dai-ichi International Patent Office, P.C. 8-2, Kanda-sudacho 2-chome, Chiyoda-ku, Tokyo 101-0041 JP.


Marke BREDGE mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BREDGE, eingetragen durch KOKUSAI ELECTRIC CORPORATION, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.