Home  »  Meldung vom 22.05.2026  »  Marke ACCOLADE von ECF

Bildmarke ACCOLADE von ECF - Markeneintrag Nr. WIPO-1890242


Land des Markeninhabers: Frankreich  FR (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.07.2025

Details zur Marke ACCOLADE

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

ACCOLADE

Eintrag ins Markenregister

18.07.2025

Hinterlegungs­datum

18.07.2025

Ablauf Schutzfrist

18.07.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

8, 21

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

ECF
1-3 RUE RENÉ CLAIR - ZAC DES RADARS
F-91350 GRIGNY FR
 

Vertreter

Madame Grandemange Léa Cabinet Vièl
6 rue des Fossés
F-68000 Colmar FR

Zusammenfassung zum Markeneintrag ACCOLADE

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1890242 gehört zu der Bildmarke «ACCOLADE» von ECF. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. November 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1890242 gehört dem Inhaber ECF 1-3 RUE RENÉ CLAIR - ZAC DES RADARS, F-91350 GRIGNY FR. ECF wird vertreten durch Madame Grandemange Léa Cabinet Vièl 6 rue des Fossés, F-68000 Colmar FR.


Marke ACCOLADE mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ACCOLADE, eingetragen durch ECF, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.