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Bildmarke Bikat's von H. von Gimborn GmbH - Markeneintrag ... WIPO-1889022


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.10.2025

Details zur Marke Bikat's

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

Bikat's

Eintrag ins Markenregister

13.10.2025

Hinterlegungs­datum

13.10.2025

Ablauf Schutzfrist

13.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 5, 31

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

H. von Gimborn GmbH
Albert-Einstein-Str. 6
46446 Emmerich DE
 

Vertreter

HOEFER & PARTNER PATENTANWÄLTE MBB
Pilgersheimer Str. 20
81543 München DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag Bikat's

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1889022 gehört zu der Bildmarke «Bikat's» von H. von Gimborn GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Juli 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1889022 gehört dem Inhaber H. von Gimborn GmbH Albert-Einstein-Str. 6, 46446 Emmerich DE. H. von Gimborn GmbH wird vertreten durch HOEFER & PARTNER PATENTANWÄLTE MBB Pilgersheimer Str. 20, 81543 München DE.


Marke Bikat's mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Bikat's, eingetragen durch H. von Gimborn GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.