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Wortmarke BALDER von Zumtobel Lighting GmbH - Markeneintrag ... WIPO-1884284


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.08.2025

Details zur Marke BALDER

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

BALDER

Eintrag ins Markenregister

29.08.2025

Hinterlegungs­datum

29.08.2025

Ablauf Schutzfrist

29.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

11

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Zumtobel Lighting GmbH
Schweizerstraße 30
A-6850 Dornbirn AT
 

Vertreter

Torggler & Hofmann Patentanwälte GmbH & Co KG
Hörnlingerstraße 3
A-6830 Rankweil AT

Zusammenfassung zum Markeneintrag BALDER

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1884284 gehört zu der Wortmarke «BALDER» von Zumtobel Lighting GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. November 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1884284 gehört dem Inhaber Zumtobel Lighting GmbH Schweizerstraße 30, A-6850 Dornbirn AT. Zumtobel Lighting GmbH wird vertreten durch Torggler & Hofmann Patentanwälte GmbH & Co KG Hörnlingerstraße 3, A-6830 Rankweil AT.


Marke BALDER mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BALDER, eingetragen durch Zumtobel Lighting GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.