Home  »  Meldung vom 10.04.2026  »  Marke SOL-PAD von Ranit Austria GmbH

Wortmarke SOL-PAD von Ranit Austria GmbH - Markeneintrag Nr. WIPO-1880782


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.09.2025

Details zur Marke SOL-PAD

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

SOL-PAD

Eintrag ins Markenregister

03.09.2025

Hinterlegungs­datum

03.09.2025

Ablauf Schutzfrist

03.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

17, 19

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Ranit Austria GmbH
Feldkreuzweg 13
6830 Rankweil AT
 

Vertreter

Kai Kohlmann
Donatusstr. 1
52078 Aachen DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag SOL-PAD

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1880782 gehört zu der Wortmarke «SOL-PAD» von Ranit Austria GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Oktober 1995 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1880782 gehört dem Inhaber Ranit Austria GmbH Feldkreuzweg 13, 6830 Rankweil AT. Ranit Austria GmbH wird vertreten durch Kai Kohlmann Donatusstr. 1, 52078 Aachen DE.


Marke SOL-PAD mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SOL-PAD, eingetragen durch Ranit Austria GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.