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StayFinder suchen-finden-wohlfühlen (WIPO-1879906)


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.09.2025

Details zur Marke StayFinder suchen-finden-wohlfühlen

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

StayFinder suchen-finden-wohlfühlen

Eintrag ins Markenregister

02.09.2025

Hinterlegungs­datum

02.09.2025

Ablauf Schutzfrist

02.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 43

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Heike Johanna Schmidt
Übersbach 288
A-8362 Fürstenfeld AT
 

Vertreter

Dr. Bernhard Tonninger
Rilkeplatz 8
A-1040 Wien AT

Zusammenfassung zum Markeneintrag StayFinder suchen-finden-wohlfühlen

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1879906 gehört zu der Bildmarke «StayFinder suchen-finden-wohlfühlen» von Heike Johanna Schmidt. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1879906 gehört dem Inhaber Heike Johanna Schmidt Übersbach 288, A-8362 Fürstenfeld AT. Heike Johanna Schmidt wird vertreten durch Dr. Bernhard Tonninger Rilkeplatz 8, A-1040 Wien AT.


Marke StayFinder suchen-finden-wohlfühlen mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke StayFinder suchen-finden-wohlfühlen, eingetragen durch Heike Johanna Schmidt, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.