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Wortmarke ARTIS pheno.vision von Siemens Healthineers AG - ... WIPO-1874140


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.08.2025

Details zur Marke ARTIS pheno.vision

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

ARTIS pheno.vision

Eintrag ins Markenregister

08.08.2025

Hinterlegungs­datum

08.08.2025

Ablauf Schutzfrist

08.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Siemens Healthineers AG
Siemensstraße 3
91301 Forchheim DE
 

Vertreter

Siemens Healthineers AG
SHS TE IP SU, P. O. Box 22 16 34
80506 Munich DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag ARTIS pheno.vision

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1874140 gehört zu der Wortmarke «ARTIS pheno.vision» von Siemens Healthineers AG. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. September 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1874140 gehört dem Inhaber Siemens Healthineers AG Siemensstraße 3, 91301 Forchheim DE. Siemens Healthineers AG wird vertreten durch Siemens Healthineers AG SHS TE IP SU, P. O. Box 22 16 34, 80506 Munich DE.


Marke ARTIS pheno.vision mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ARTIS pheno.vision, eingetragen durch Siemens Healthineers AG, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.