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Wortmarke Be One. Be All von FUNPLUS INTERNATIONAL AG - ... WIPO-1858520


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 01.04.2025

Details zur Marke Be One. Be All

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

Be One. Be All

Eintrag ins Markenregister

01.04.2025

Hinterlegungs­datum

01.04.2025

Ablauf Schutzfrist

01.04.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 41

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

FUNPLUS INTERNATIONAL AG
Bahnhofstrasse 2
6300 Zug CH
 

Vertreter

BAKER & MCKENZIE BARCELONA
Av. Diagonal, 652 Edif. D, 8ª Planta
E-08034 Barcelona ES

Zusammenfassung zum Markeneintrag Be One. Be All

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1858520 gehört zu der Wortmarke «Be One. Be All» von FUNPLUS INTERNATIONAL AG. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Oktober 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1858520 gehört dem Inhaber FUNPLUS INTERNATIONAL AG Bahnhofstrasse 2, 6300 Zug CH. FUNPLUS INTERNATIONAL AG wird vertreten durch BAKER & MCKENZIE BARCELONA Av. Diagonal, 652 Edif. D, 8ª Planta, E-08034 Barcelona ES.


Marke Be One. Be All mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Be One. Be All, eingetragen durch FUNPLUS INTERNATIONAL AG, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.