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Wortmarke PhariaAI von Aleph Alpha GmbH - Markeneintrag Nr. WIPO-1854236


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.02.2025

Details zur Marke PhariaAI

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

PhariaAI

Eintrag ins Markenregister

20.02.2025

Hinterlegungs­datum

20.02.2025

Ablauf Schutzfrist

20.02.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 42

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Aleph Alpha GmbH
Speyerer Str. 14
69115 Heidelberg DE
 

Vertreter

Grünecker Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB
Leopoldstr. 4
80802 München DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag PhariaAI

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1854236 gehört zu der Wortmarke «PhariaAI» von Aleph Alpha GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Januar 1996 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1854236 gehört dem Inhaber Aleph Alpha GmbH Speyerer Str. 14, 69115 Heidelberg DE. Aleph Alpha GmbH wird vertreten durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB Leopoldstr. 4, 80802 München DE.


Marke PhariaAI mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke PhariaAI, eingetragen durch Aleph Alpha GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.