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Wortmarke 2c8 von 2c8 Business Solutions AB - Markeneintrag ... WIPO-1818160


Land des Markeninhabers: Schweden  SE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.06.2024

Details zur Marke 2c8

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

2c8

Eintrag ins Markenregister

11.06.2024

Hinterlegungs­datum

11.06.2024

Ablauf Schutzfrist

11.06.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 38, 41, 42

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

2c8 Business Solutions AB
Gustaf Anders Gata 7 B
653 40 Karlstad SE
 

Vertreter

VAMO VARUMÄRKESOMBUDET AB
P.O. Box 7067
402 32 Göteborg SE

Zusammenfassung zum Markeneintrag 2c8

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1818160 gehört zu der Wortmarke «2c8» von 2c8 Business Solutions AB. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. September 1995 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1818160 gehört dem Inhaber 2c8 Business Solutions AB Gustaf Anders Gata 7 B, 653 40 Karlstad SE. 2c8 Business Solutions AB wird vertreten durch VAMO VARUMÄRKESOMBUDET AB P.O. Box 7067, 402 32 Göteborg SE.


Marke 2c8 mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke 2c8, eingetragen durch 2c8 Business Solutions AB, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.