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Wortmarke BOJ von GOODAI GLOBAL INC. - Markeneintrag Nr. WIPO-1811622


Land des Markeninhabers: Korea  KR (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.08.2024

Details zur Marke BOJ

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

BOJ

Eintrag ins Markenregister

08.08.2024

Hinterlegungs­datum

08.08.2024

Ablauf Schutzfrist

08.08.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

GOODAI GLOBAL INC.
502ho, 5F, 5, Digital-ro 26-gil, Guro-gu
Seoul KR
 

Vertreter

Jong-Kyun Woo
Jeongdong Building, 17F, 21-15 Jeongdong-gil, Jung-gu
Seoul 04518 KR

Zusammenfassung zum Markeneintrag BOJ

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1811622 gehört zu der Wortmarke «BOJ» von GOODAI GLOBAL INC.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Dezember 1995 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1811622 gehört dem Inhaber GOODAI GLOBAL INC. 502ho, 5F, 5, Digital-ro 26-gil, Guro-gu, Seoul KR. GOODAI GLOBAL INC. wird vertreten durch Jong-Kyun Woo Jeongdong Building, 17F, 21-15 Jeongdong-gil, Jung-gu, Seoul 04518 KR.


Marke BOJ mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke BOJ, eingetragen durch GOODAI GLOBAL INC., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.