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Wortmarke 6pmseason von 6PM GmbH - Markeneintrag Nr. WIPO-1811070


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.06.2024

Details zur Marke 6pmseason

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

6pmseason

Eintrag ins Markenregister

28.06.2024

Hinterlegungs­datum

28.06.2024

Ablauf Schutzfrist

28.06.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

6PM GmbH
Mainzer Landstraße 33
60329 Frankfurt am Main DE
 

Vertreter

FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
Eschersheimer Landstr. 25-27
60322 Frankfurt am Main DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag 6pmseason

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1811070 gehört zu der Wortmarke «6pmseason» von 6PM GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Oktober 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1811070 gehört dem Inhaber 6PM GmbH Mainzer Landstraße 33, 60329 Frankfurt am Main DE. 6PM GmbH wird vertreten durch FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB Eschersheimer Landstr. 25-27, 60322 Frankfurt am Main DE.


Marke 6pmseason mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke 6pmseason, eingetragen durch 6PM GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.