Home  »  Meldung vom 24.04.2026  »  Marke BEAST von Brooks Sports, Inc.

Wortmarke BEAST von Brooks Sports, Inc. - Markeneintrag Nr. WIPO-1799577


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.06.2024

Details zur Marke BEAST

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

BEAST

Eintrag ins Markenregister

18.06.2024

Hinterlegungs­datum

18.06.2024

Ablauf Schutzfrist

18.06.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Brooks Sports, Inc.
3400 Stone Way North, 5th Floor
98103 Seattle WA US
 

Vertreter

Govinda M. Davis
3400 Stone Way N, 5th Floor
98103 Seattle WA US

Zusammenfassung zum Markeneintrag BEAST

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1799577 gehört zu der Wortmarke «BEAST» von Brooks Sports, Inc.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Oktober 1995 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1799577 gehört dem Inhaber Brooks Sports, Inc. 3400 Stone Way North, 5th Floor, 98103 Seattle WA US. Brooks Sports, Inc. wird vertreten durch Govinda M. Davis 3400 Stone Way N, 5th Floor, 98103 Seattle WA US.


Marke BEAST mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BEAST, eingetragen durch Brooks Sports, Inc., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.