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Wortmarke MONARCH von Brillant 3333. GmbH - Markeneintrag ... WIPO-1793074


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.04.2024

Details zur Marke MONARCH

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

MONARCH

Eintrag ins Markenregister

29.04.2024

Hinterlegungs­datum

29.04.2024

Ablauf Schutzfrist

29.04.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 42

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Brillant 3333. GmbH
Lennéstr. 1
10785 Berlin DE
 

Vertreter

BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB
Steinsdorfstr. 19
80538 München DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag MONARCH

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1793074 gehört zu der Wortmarke «MONARCH» von Brillant 3333. GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1793074 gehört dem Inhaber Brillant 3333. GmbH Lennéstr. 1, 10785 Berlin DE. Brillant 3333. GmbH wird vertreten durch BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB Steinsdorfstr. 19, 80538 München DE.


Marke MONARCH mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke MONARCH, eingetragen durch Brillant 3333. GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.