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Wortmarke BEGA NeoGlass von BEGA Gantenbrink-Leuchten KG - ... WIPO-1757403


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 01.08.2023

Details zur Marke BEGA NeoGlass

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

BEGA NeoGlass

Eintrag ins Markenregister

01.08.2023

Hinterlegungs­datum

01.08.2023

Ablauf Schutzfrist

01.08.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

11

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

BEGA Gantenbrink-Leuchten KG
Hennenbusch 1
58708 Menden DE
 

Vertreter

Habermann Intellectual Property Partnerschaft von Patentanwälten mbB
Dolivostraße 15 A
64293 Darmstadt DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag BEGA NeoGlass

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1757403 gehört zu der Wortmarke «BEGA NeoGlass» von BEGA Gantenbrink-Leuchten KG. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1757403 gehört dem Inhaber BEGA Gantenbrink-Leuchten KG Hennenbusch 1, 58708 Menden DE. BEGA Gantenbrink-Leuchten KG wird vertreten durch Habermann Intellectual Property Partnerschaft von Patentanwälten mbB Dolivostraße 15 A, 64293 Darmstadt DE.


Marke BEGA NeoGlass mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BEGA NeoGlass, eingetragen durch BEGA Gantenbrink-Leuchten KG, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.