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Bildmarke Roomio von Einrichtungspartnerring VME GmbH & Co. ... WIPO-1756317


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.05.2023

Details zur Marke Roomio

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

Roomio

Eintrag ins Markenregister

24.05.2023

Hinterlegungs­datum

24.05.2023

Ablauf Schutzfrist

24.05.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 16, 18, 20, 21, 24, 27, 37, 39

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Einrichtungspartnerring VME GmbH & Co. KG
An der Wesebreede 2
33699 Bielefeld DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag Roomio

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1756317 gehört zu der Bildmarke «Roomio» von Einrichtungspartnerring VME GmbH & Co. KG. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1756317 gehört dem Inhaber Einrichtungspartnerring VME GmbH & Co. KG An der Wesebreede 2, 33699 Bielefeld DE. Der Inhaber Einrichtungspartnerring VME GmbH & Co. KG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Roomio mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Roomio, eingetragen durch Einrichtungspartnerring VME GmbH & Co. KG, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.