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Bildmarke Sorbact TECHNOLOGY von ABIGO MEDICAL AB - ... WIPO-1752301


Land des Markeninhabers: Schweden  SE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.07.2023

Details zur Marke Sorbact TECHNOLOGY

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

Sorbact TECHNOLOGY

Eintrag ins Markenregister

11.07.2023

Hinterlegungs­datum

11.07.2023

Ablauf Schutzfrist

11.07.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

ABIGO MEDICAL AB
Ekonomivägen 5
436 33 Askim SE
 

Vertreter

Hogan Lovells International LLP
Alstertor 21
20095 Hamburg DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag Sorbact TECHNOLOGY

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1752301 gehört zu der Bildmarke «Sorbact TECHNOLOGY» von ABIGO MEDICAL AB. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Juni 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1752301 gehört dem Inhaber ABIGO MEDICAL AB Ekonomivägen 5, 436 33 Askim SE. ABIGO MEDICAL AB wird vertreten durch Hogan Lovells International LLP Alstertor 21, 20095 Hamburg DE.


Marke Sorbact TECHNOLOGY mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Sorbact TECHNOLOGY, eingetragen durch ABIGO MEDICAL AB, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.