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Wortmarke Anwoll von Anwoll Industries, Inc. - ... WIPO-1712089


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.06.2022

Details zur Marke Anwoll

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

Anwoll

Eintrag ins Markenregister

14.06.2022

Hinterlegungs­datum

14.06.2022

Ablauf Schutzfrist

14.06.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Anwoll Industries, Inc.
5634 GRAND FLORAL BLVD
HOUSTON TX 77041-5561 US
 

Vertreter

Wenzhou Zhixin Trademark Service Co., Ltd.
807-A, Building 10, No.228, Aidengqiao, Wenzhou
Zhejiang CN

Zusammenfassung zum Markeneintrag Anwoll

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1712089 gehört zu der Wortmarke «Anwoll» von Anwoll Industries, Inc.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Oktober 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1712089 gehört dem Inhaber Anwoll Industries, Inc. 5634 GRAND FLORAL BLVD, HOUSTON TX 77041-5561 US. Anwoll Industries, Inc. wird vertreten durch Wenzhou Zhixin Trademark Service Co., Ltd. 807-A, Building 10, No.228, Aidengqiao, Wenzhou, Zhejiang CN.


Marke Anwoll mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Anwoll, eingetragen durch Anwoll Industries, Inc., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.