Home  »  Meldung vom 11.08.2026  »  Marke GOTOKNOW von GoToKnow LLC

Wortmarke GOTOKNOW von GoToKnow LLC - Markeneintrag Nr. WIPO-1703979


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 04.08.2022

Details zur Marke GOTOKNOW

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

GOTOKNOW

Eintrag ins Markenregister

04.08.2022

Hinterlegungs­datum

04.08.2022

Ablauf Schutzfrist

02.02.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 5, 9, 10, 35, 42, 44

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

GoToKnow LLC
27 Drydock Ave.
02210 Boston MA US
 

Vertreter

Joshua S. Jarvis, Esq. Foley Hoag LLP
155 Seaport Boulevard
02210 Boston MA US

Zusammenfassung zum Markeneintrag GOTOKNOW

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1703979 gehört zu der Wortmarke «GOTOKNOW» von GoToKnow LLC. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. August 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1703979 gehört dem Inhaber GoToKnow LLC 27 Drydock Ave., 02210 Boston MA US. GoToKnow LLC wird vertreten durch Joshua S. Jarvis, Esq. Foley Hoag LLP 155 Seaport Boulevard, 02210 Boston MA US.


Marke GOTOKNOW mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke GOTOKNOW, eingetragen durch GoToKnow LLC, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.