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Wortmarke REALITY PROCESSOR von Apple Inc. - Markeneintrag ... WIPO-1694125


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 12.08.2022

Details zur Marke REALITY PROCESSOR

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

REALITY PROCESSOR

Eintrag ins Markenregister

12.08.2022

Hinterlegungs­datum

12.08.2022

Ablauf Schutzfrist

30.05.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Apple Inc.
One Apple Park Way
95014 Cupertino CA US
 

Vertreter

Thomas R. La Perle
Apple Inc., MS 39-1IPL, One Apple Park Way
95014 Cupertino CA US
Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag REALITY PROCESSOR

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1694125 gehört zu der Wortmarke «REALITY PROCESSOR» von Apple Inc.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1694125 gehört dem Inhaber Apple Inc. One Apple Park Way, 95014 Cupertino CA US. Apple Inc. wird vertreten durch Thomas R. La Perle Apple Inc., MS 39-1IPL, One Apple Park Way, 95014 Cupertino CA US.


Marke REALITY PROCESSOR mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke REALITY PROCESSOR, eingetragen durch Apple Inc., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.