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Wortmarke Besserwischer von Vorwerk International AG - ... WIPO-1634707


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.10.2021

Details zur Marke Besserwischer

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

Besserwischer

Eintrag ins Markenregister

11.10.2021

Hinterlegungs­datum

11.10.2021

Ablauf Schutzfrist

11.10.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 7, 9, 21

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Vorwerk International AG
Verenastrasse 39
8832 Wollerau CH
 

Vertreter

HOGAN LOVELLS CADWALADER INTERNATIONAL LLP
Alstertor 21
20095 Hamburg DE


Zusammenfassung zum Markeneintrag Besserwischer

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1634707 gehört zu der Wortmarke «Besserwischer» von Vorwerk International AG. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Januar 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1634707 gehört dem Inhaber Vorwerk International AG Verenastrasse 39, 8832 Wollerau CH. Vorwerk International AG wird vertreten durch HOGAN LOVELLS CADWALADER INTERNATIONAL LLP Alstertor 21, 20095 Hamburg DE.


Marke Besserwischer mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Besserwischer, eingetragen durch Vorwerk International AG, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.