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Wortmarke CHROMECAST von Google LLC - Markeneintrag Nr. WIPO-1593361


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 25.03.2021

Details zur Marke CHROMECAST

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

CHROMECAST

Eintrag ins Markenregister

25.03.2021

Hinterlegungs­datum

25.03.2021

Ablauf Schutzfrist

25.03.2031

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Google LLC
1600 Amphitheatre Parkway
94043 Mountain View CA US
 

Vertreter

John C. Nishi Dickinson Wright PLLC
International Square, 1825 Eye Street, N.W., Suite 900
20006 Washington DC US

Zusammenfassung zum Markeneintrag CHROMECAST

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1593361 gehört zu der Wortmarke «CHROMECAST» von Google LLC. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1593361 gehört dem Inhaber Google LLC 1600 Amphitheatre Parkway, 94043 Mountain View CA US. Google LLC wird vertreten durch John C. Nishi Dickinson Wright PLLC International Square, 1825 Eye Street, N.W., Suite 900, 20006 Washington DC US.


Marke CHROMECAST mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke CHROMECAST, eingetragen durch Google LLC, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.