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Bildmarke chi horsing von Alexandra König - Markeneintrag ... WIPO-1564054


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.09.2020

Details zur Marke chi horsing

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

chi horsing

Eintrag ins Markenregister

28.09.2020

Hinterlegungs­datum

28.09.2020

Ablauf Schutzfrist

28.09.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 41

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Alexandra König
Dorfreit 12
83352 Altenmarkt an der Alz DE
 

Vertreter

LOHR, JÖSTINGMEIER & PARTNER Patent- und Rechtsanwälte mbB
Junkersstraße 3, Puchheim
82178 München DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag chi horsing

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1564054 gehört zu der Bildmarke «chi horsing» von Alexandra König. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1564054 gehört dem Inhaber Alexandra König Dorfreit 12, 83352 Altenmarkt an der Alz DE. Alexandra König wird vertreten durch LOHR, JÖSTINGMEIER & PARTNER Patent- und Rechtsanwälte mbB Junkersstraße 3, Puchheim, 82178 München DE.


Marke chi horsing mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke chi horsing, eingetragen durch Alexandra König, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.