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Bildmarke WIPO-1549959 von ProbablyMonsters Inc.


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.11.2019

Details zur Marke

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Eintrag ins Markenregister

07.11.2019

Hinterlegungs­datum

07.11.2019

Ablauf Schutzfrist

07.11.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 35, 38, 41, 42

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

ProbablyMonsters Inc.
15800 SE Eastgate Way
98008 Bellevue WA US
 

Vertreter

Jeffrey A. Nelson SpyHop Law PLLC
4412 California Ave. SW #16722
98116 Seattle WA US

Zusammenfassung zum Markeneintrag

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1549959 gehört zu der Bildmarke von ProbablyMonsters Inc.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1549959 gehört dem Inhaber ProbablyMonsters Inc. 15800 SE Eastgate Way, 98008 Bellevue WA US. ProbablyMonsters Inc. wird vertreten durch Jeffrey A. Nelson SpyHop Law PLLC 4412 California Ave. SW #16722, 98116 Seattle WA US.


Marke mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke , eingetragen durch ProbablyMonsters Inc., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.