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Wortmarke CAMCONE von Camlog Biotechnologies GmbH - ... WIPO-1515924


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.09.2019

Details zur Marke CAMCONE

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

CAMCONE

Eintrag ins Markenregister

26.09.2019

Hinterlegungs­datum

26.09.2019

Ablauf Schutzfrist

26.09.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 41, 44

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Camlog Biotechnologies GmbH
Grosspeteranlage 29
4052 Basel CH
 

Vertreter

Hepp Wenger Ryffel AG
Friedtalweg 5
9500 Wil CH

Zusammenfassung zum Markeneintrag CAMCONE

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1515924 gehört zu der Wortmarke «CAMCONE» von Camlog Biotechnologies GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. November 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1515924 gehört dem Inhaber Camlog Biotechnologies GmbH Grosspeteranlage 29, 4052 Basel CH. Camlog Biotechnologies GmbH wird vertreten durch Hepp Wenger Ryffel AG Friedtalweg 5, 9500 Wil CH.


Marke CAMCONE mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CAMCONE, eingetragen durch Camlog Biotechnologies GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.