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Wortmarke RainMaker von WeatherTec AG - Markeneintrag Nr. WIPO-1504613


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.06.2018

Details zur Marke RainMaker

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

RainMaker

Eintrag ins Markenregister

19.06.2018

Hinterlegungs­datum

19.06.2018

Ablauf Schutzfrist

19.06.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 36, 38, 42

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

WeatherTec AG
Baarerstrasse 112
6302 Zug CH
 

Vertreter

Eversheds Sutherland (Germany) Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors Partnerschaft mbB
Brienner Str. 12
80333 München DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag RainMaker

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1504613 gehört zu der Wortmarke «RainMaker» von WeatherTec AG. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Juni 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1504613 gehört dem Inhaber WeatherTec AG Baarerstrasse 112, 6302 Zug CH. WeatherTec AG wird vertreten durch Eversheds Sutherland (Germany) Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors Partnerschaft mbB Brienner Str. 12, 80333 München DE.


Marke RainMaker mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RainMaker, eingetragen durch WeatherTec AG, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.