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Wortmarke BEAR von LOTUS BAKERIES INTERNATIONAL UND SCHWEIZ ... WIPO-1435856


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.08.2018

Details zur Marke BEAR

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

BEAR

Eintrag ins Markenregister

23.08.2018

Hinterlegungs­datum

23.08.2018

Ablauf Schutzfrist

23.08.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

LOTUS BAKERIES INTERNATIONAL UND SCHWEIZ AG
Neuhofstrasse 24
6340 Baar CH
 

Vertreter

Novagraaf Belgium S.A./N.V.
Chaussée de la Hulpe 187
B-1170 Bruxelles BE


Zusammenfassung zum Markeneintrag BEAR

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1435856 gehört zu der Wortmarke «BEAR» von LOTUS BAKERIES INTERNATIONAL UND SCHWEIZ AG. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Oktober 1995 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1435856 gehört dem Inhaber LOTUS BAKERIES INTERNATIONAL UND SCHWEIZ AG Neuhofstrasse 24, 6340 Baar CH. LOTUS BAKERIES INTERNATIONAL UND SCHWEIZ AG wird vertreten durch Novagraaf Belgium S.A./N.V. Chaussée de la Hulpe 187, B-1170 Bruxelles BE.


Marke BEAR mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BEAR, eingetragen durch LOTUS BAKERIES INTERNATIONAL UND SCHWEIZ AG, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.