Home  »  Meldung vom 21.10.2026  »  Marke ASSA ABLOY von ASSA ABLOY AB

Wortmarke ASSA ABLOY von ASSA ABLOY AB - Markeneintrag Nr. WIPO-1399880


Land des Markeninhabers: Schweden  SE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.12.2017

Details zur Marke ASSA ABLOY

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

ASSA ABLOY

Eintrag ins Markenregister

11.12.2017

Hinterlegungs­datum

11.12.2017

Ablauf Schutzfrist

11.12.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 19, 20, 37, 42

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

ASSA ABLOY AB
P.O Box 70340
107 23 Stockholm SE
 

Vertreter

AMPERSAND PARTNERSCHAFT VON RECHTSANWÄLTEN MBB
Widenmayerstrasse 4
80538 München DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag ASSA ABLOY

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1399880 gehört zu der Wortmarke «ASSA ABLOY» von ASSA ABLOY AB. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Oktober 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1399880 gehört dem Inhaber ASSA ABLOY AB P.O Box 70340, 107 23 Stockholm SE. ASSA ABLOY AB wird vertreten durch AMPERSAND PARTNERSCHAFT VON RECHTSANWÄLTEN MBB Widenmayerstrasse 4, 80538 München DE.


Marke ASSA ABLOY mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ASSA ABLOY, eingetragen durch ASSA ABLOY AB, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.