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Wortmarke XBOX von Microsoft Corporation - Markeneintrag Nr. WIPO-1386032


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 05.06.2017

Details zur Marke XBOX

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

XBOX

Eintrag ins Markenregister

05.06.2017

Hinterlegungs­datum

05.06.2017

Ablauf Schutzfrist

05.06.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 38, 41, 42, 45

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Microsoft Corporation
One Microsoft Way
98052 Redmond WA US
 

Vertreter

April L. Besl, et al., Dinsmore & Shohl LLP
255 East Fifth Street Suite 1900
45202 Cincinnati OH US

Zusammenfassung zum Markeneintrag XBOX

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1386032 gehört zu der Wortmarke «XBOX» von Microsoft Corporation. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1386032 gehört dem Inhaber Microsoft Corporation One Microsoft Way, 98052 Redmond WA US. Microsoft Corporation wird vertreten durch April L. Besl, et al., Dinsmore & Shohl LLP 255 East Fifth Street Suite 1900, 45202 Cincinnati OH US.


Marke XBOX mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke XBOX, eingetragen durch Microsoft Corporation, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.