Home  »  Meldung vom 19.06.2026  »  Marke B von Beefer Grillgeräte GmbH

Bildmarke B von Beefer Grillgeräte GmbH - Markeneintrag Nr. WIPO-1370777


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.06.2017

Details zur Marke B

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

B

Eintrag ins Markenregister

29.06.2017

Hinterlegungs­datum

29.06.2017

Ablauf Schutzfrist

29.06.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 21

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Beefer Grillgeräte GmbH
Mariechen-Graulich-Str. 2
65439 Flörsheim am Main DE
 

Vertreter

Schwarz & Partner Patentanwälte GmbH
Wipplingerstrasse 30
A-1010 Wien AT

Zusammenfassung zum Markeneintrag B

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1370777 gehört zu der Bildmarke «B» von Beefer Grillgeräte GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Dezember 1995 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1370777 gehört dem Inhaber Beefer Grillgeräte GmbH Mariechen-Graulich-Str. 2, 65439 Flörsheim am Main DE. Beefer Grillgeräte GmbH wird vertreten durch Schwarz & Partner Patentanwälte GmbH Wipplingerstrasse 30, A-1010 Wien AT.


Marke B mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke B, eingetragen durch Beefer Grillgeräte GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.