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Bildmarke ALLER SIMPLE pour : von WALFOOD S.A. - ... WIPO-1301571


Land des Markeninhabers: Luxemburg  LU (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.03.2016

Details zur Marke ALLER SIMPLE pour :

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

ALLER SIMPLE pour :

Eintrag ins Markenregister

14.03.2016

Hinterlegungs­datum

14.03.2016

Ablauf Schutzfrist

14.03.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 32, 43

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

WALFOOD S.A.
58, rue des Celtes
L-1318 Luxembourg LU
 

Vertreter

KIRKPATRICK, SA/NV
Avenue Wolfers 32
B-1310 La Hulpe BE

Zusammenfassung zum Markeneintrag ALLER SIMPLE pour :

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1301571 gehört zu der Bildmarke «ALLER SIMPLE pour :» von WALFOOD S.A.. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. März 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1301571 gehört dem Inhaber WALFOOD S.A. 58, rue des Celtes, L-1318 Luxembourg LU. WALFOOD S.A. wird vertreten durch KIRKPATRICK, SA/NV Avenue Wolfers 32, B-1310 La Hulpe BE.


Marke ALLER SIMPLE pour : mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ALLER SIMPLE pour :, eingetragen durch WALFOOD S.A., basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.