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Bildmarke WIPO-1251430 von Intersnack Group GmbH & Co. KG


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.03.2015

Details zur Marke

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Eintrag ins Markenregister

13.03.2015

Hinterlegungs­datum

13.03.2015

Ablauf Schutzfrist

13.03.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30, 31

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

Intersnack Group GmbH & Co. KG
Klaus-Bungert-Str. 8/8a
40468 Düsseldorf DE
 

Vertreter

Harmsen Utescher Rechtsanwaltspartnerschaft mbB
Neuer Wall 80
20354 Hamburg DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1251430 gehört zu der Bildmarke von Intersnack Group GmbH & Co. KG. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1251430 gehört dem Inhaber Intersnack Group GmbH & Co. KG Klaus-Bungert-Str. 8/8a, 40468 Düsseldorf DE. Intersnack Group GmbH & Co. KG wird vertreten durch Harmsen Utescher Rechtsanwaltspartnerschaft mbB Neuer Wall 80, 20354 Hamburg DE.


Marke mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke , eingetragen durch Intersnack Group GmbH & Co. KG, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.