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Wortmarke AVOLTA von POINTEC GmbH - Markeneintrag Nr. WIPO-1000530


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.01.2009

Details zur Marke AVOLTA

Datenquelle

WIPO – World Intellectual Property Organization (Madrid System), bereitgestellt über IGE

Wortmarke

AVOLTA

Eintrag ins Markenregister

27.01.2009

Hinterlegungs­datum

27.01.2009

Ablauf Schutzfrist

27.01.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 37, 38, 42

Widerspruchs­status

kein Widerspruch erhoben

Inhaber

POINTEC GmbH
Am Neumarkt 38C
22041 Hamburg DE
 

Vertreter

Leo Schmidt-Hollburg Witte & Frank Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Neuer Wall 80
20354 Hamburg DE

Zusammenfassung zum Markeneintrag AVOLTA

Markeneintragung: Die Markennummer WIPO-1000530 gehört zu der Wortmarke «AVOLTA» von POINTEC GmbH. Die Marke wurde im internationalen System der WIPO (World Intellectual Property Organization) registriert. Die zugrunde liegenden Markendaten werden über Swissreg (IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) bereitgestellt. Sofern die Schweiz als Schutzland benannt ist, entfaltet die Marke auch Schutzwirkung in der Schweiz. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Oktober 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. WIPO-1000530 gehört dem Inhaber POINTEC GmbH Am Neumarkt 38C, 22041 Hamburg DE. POINTEC GmbH wird vertreten durch Leo Schmidt-Hollburg Witte & Frank Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Neuer Wall 80, 20354 Hamburg DE.


Marke AVOLTA mit KI-geprüften Daten (Quelle: WIPO / Swissreg / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AVOLTA, eingetragen durch POINTEC GmbH, basieren auf internationalen Markendaten der WIPO sowie auf den über Swissreg (IGE) bereitgestellten Informationen. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben der WIPO bzw. der national zuständigen Behörden.