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Wortmarke LegWerk von Keller & Steiner AG Fahrwangen - ... 858865


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 05.11.2026



Details zur Marke LegWerk

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

16549/2026

Wortmarke

LegWerk

Eintrag ins Markenregister

05.11.2026

Hinterlegungs­datum

23.09.2026

Eintragsänderung

05.11.2026

Ablauf Schutzfrist

23.09.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

37, 40

Inhaber

Keller & Steiner AG Fahrwangen
Breiteweg 7
5615 Fahrwangen CH
 

Vertreter

Geissmann Trademarks AG
Mellingerstrasse 2a
5401 Baden CH

37: Verlegen von Holzfussböden; Verlegung von Fliesen, Ziegelsteinen oder Blöcken; Verlegen von Bodenfliesen; Verlegen von Fliesen aus Naturstein und Feinsteinzeug; Verlegen von Bodenbelägen, insbesondere von Parkett, Teppichen, Linoleum und Klickfliesen; Verlegen von Teppichen; Verlegen von Parkett-, Vinyl-, und Teppichböden; Verlegen von fugenlosen Bodenbelägen; Reparieren, Erneuern und Entfernen von Böden, Bodenbelägen und Parkett; Montage und Anbringen von Sockel- und Fussbodenleisten; Erstellen von Kitt- und Anschlussfugen; Fugenarbeiten; Abdichtungsarbeiten an Gebäuden; Schleifen von Fussböden; Polieren von Fussböden; Polieren von Fussböden und Zurverfügungstellen von Information zu diesem Bereich; Teppichreinigung; Baudienstleistungen; Bau-, Reparatur-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten; Bau, Unterhalt und Renovation von Immobilien; Bau und Renovation von Gebäuden; Bau von Terrassen; Bau von Veranden; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen; kundenspezifischer Wohnungsbau; kundenspezifischer Bau und Renovierung von Gebäuden; Bauleitung; Leitung von Bauarbeiten (Oberaufsicht); Bauaufsicht von Renovierungsarbeiten; Bauaufsicht für Bauprojekte; Bauaufsicht während der Bauarbeiten; Dienstleistungen eines Generalunternehmers (Baudienstleistungen); Durchführung von Bauvorhaben; Beratung in Bezug auf Baumaterialien; Beratung bei der Leitung von Bauarbeiten; Bauberatung; Beratung in Bezug auf Installation, Instandhaltung und Reparaturdienste; Bereitstellung von Auskünften in Bauangelegenheiten; Auskünfte in Bezug auf Bauausführung; Zurverfügungstellen von Informationen bezüglich Baudienstleistungen; Zurverfügungstellen von Online-Informationen bezüglich Bau-, Reparatur- und Installationsarbeiten; Zurverfügungstellen von Informationen bezüglich dem Bau von Bauwerken sowie bezüglich Installations- und Reparaturarbeiten; Zurverfügungstellen von Informationen bezüglich Bodenpolierdienstleistungen; Zurverfügungstellen von Informationen und Beratung in Bezug auf Reinigung.; 40: Materialbearbeitung; Materialbearbeitung, insbesondere von Holzparkett, Naturstein, Fliesen, Vinyl, Linoleum und Teppich; Holzbearbeitung; Bodenbehandlung (Ölen, Versiegeln, Pflegen); Abschleifen; Bearbeitung von textilem Material (Teppich); Information über Materialbearbeitung.;


Zusammenfassung zum Markeneintrag LegWerk

Markeneintragung: Die Markennummer 858865 gehört zu der Wortmarke «LegWerk» von Keller & Steiner AG Fahrwangen. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 858865 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. November 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 858865 gehört dem Inhaber Keller & Steiner AG Fahrwangen Breiteweg 7, 5615 Fahrwangen CH. Keller & Steiner AG Fahrwangen wird vertreten durch Geissmann Trademarks AG Mellingerstrasse 2a, 5401 Baden CH.


Marke LegWerk mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke LegWerk, eingetragen durch Keller & Steiner AG Fahrwangen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.