Details zur Marke CANNABIS SOMMELIER Medical ((fig.))
Marken Nr.
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH
Gesuch Nr.
05038/2026
Bildmarke
CANNABIS SOMMELIER Medical ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
29.10.2026
Hinterlegungsdatum
20.03.2026
Eintragsänderung
29.10.2026
Ablauf Schutzfrist
20.03.2036
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
3, 5, 35
Inhaber
Rebbergstrasse 42
8102 Oberengstringen CH
3: Kosmetika, ätherische Öle, Hautpflege- und Körperpflegeprodukte mit Cannabis Inhaltsstoffe.; 5: Medizinische und pharmazeutische Präparate auf Basis von Cannabis; therapeutische Nahrungsergänzungsmittel; Nahrungsergänzungsmittel auf Basis von Cannabis und CBD für medizinische Zwecke; pflanzliche Heilmittel.; 35: Werbung, Marketing und Einzelhandel im Bereich Cannabis-Produkte, Zubehör und Marken; Online-Detailhandelsdienstleistungen mit Cannabis-Produkten, Zubehör für Cannabis-Produkte, Druckmaterialien, Broschüren, Verpackungen, Etiketten und Werbeartikeln.;
Zusammenfassung zum Markeneintrag CANNABIS SOMMELIER Medical ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 858413 gehört zu der Bildmarke «CANNABIS SOMMELIER Medical ((fig.))» von Alexander Koch. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 858413 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. Oktober 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 858413 gehört dem Inhaber Alexander Koch Rebbergstrasse 42, 8102 Oberengstringen CH. Der Inhaber Alexander Koch hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke CANNABIS SOMMELIER Medical ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)
Die Angaben zur Marke CANNABIS SOMMELIER Medical ((fig.)), eingetragen durch Alexander Koch, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)
