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Wortmarke Meastra von Ralf Ben Salah - Markeneintrag Nr. 858268


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.10.2026



Details zur Marke Meastra

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

11427/2026

Wortmarke

Meastra

Eintrag ins Markenregister

27.10.2026

Hinterlegungs­datum

07.07.2026

Eintragsänderung

27.10.2026

Ablauf Schutzfrist

07.07.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42, 45

Inhaber

Ralf Ben Salah
Steinbruchstrasse 9
8280 Kreuzlingen CH

9: Herunterladbare Software und mobile Applikationen im Bereich Astrologie, Horoskope und Sterndeutung.; 42: Bereitstellung von nicht herunterladbarer Software als Dienstleistung (Software as a Service); Entwurf und Entwicklung von Computersoftware und mobilen Applikationen; wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen.; 45: Astrologische Dienstleistungen; Erstellung von Horoskopen; astrologische Beratung.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Meastra

Markeneintragung: Die Markennummer 858268 gehört zu der Wortmarke «Meastra» von Ralf Ben Salah. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 858268 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Oktober 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 858268 gehört dem Inhaber Ralf Ben Salah Steinbruchstrasse 9, 8280 Kreuzlingen CH. Der Inhaber Ralf Ben Salah hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Meastra mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Meastra, eingetragen durch Ralf Ben Salah, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.