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Wortmarke RENPRO von Bayer Consumer Care AG - Markeneintrag ... 858111


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.10.2026



Details zur Marke RENPRO

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

04280/2026

Wortmarke

RENPRO

Eintrag ins Markenregister

26.10.2026

Hinterlegungs­datum

10.03.2026

Eintragsänderung

26.10.2026

Ablauf Schutzfrist

10.03.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Bayer Consumer Care AG
Peter Merian-Str. 84
4052 Basel CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

5: Hygienische Präparate für medizinische Zwecke; medizinische Präparate zur Anwendung beim Menschen zur Behandlung von Verdauungsstörungen, Dyspepsie, Blähungen, Sodbrennen, Gallenbeschwerden, saurem Reflux, Übersäuerung des Magens und der mit der gastroösophagealen Refluxkrankheit verbundenen Symptome.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag RENPRO

Markeneintragung: Die Markennummer 858111 gehört zu der Wortmarke «RENPRO» von Bayer Consumer Care AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 858111 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Oktober 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 858111 gehört dem Inhaber Bayer Consumer Care AG Peter Merian-Str. 84, 4052 Basel CH. Bayer Consumer Care AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke RENPRO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke RENPRO, eingetragen durch Bayer Consumer Care AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.